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Соработката на државите од поранешна Југославија со Меѓународниот кривичен трибунал за поранешна Југославија (МКТЈ) како предуслов за ЕУ-интеграцијата)

Date Issued
2015-12
Author(s)
Александар Љ. Спасов
Abstract
Die Kooperation der Staaten des
Ehemaligen Jugoslawiens mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien (ICTY) als eine
Vorаussetzung für die EU-Integration
(Zusammenfassung)
Schwerpunkt des Aufsatzes ist das Zusammenspiel
zwischen der Kooperation der nach der Auflösung des
ehemaligen Jugoslawiens entstandenen unabhängigen
und souveränen Staaten Kroatien, Serbien und Mazedonien
mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal
for former Yugoslavia – ICTY) sowie ihrer europäischen
Integration in den vergangenen zwei Jahrzehnten. Die
aktive und volle Kooperation aller Nachfolgestaaten
Jugoslawiens mit dem ICTY wurde von der EU als,
im Vergleich zur Integration der anderen mittel- und
osteuropäischen Staaten, zusätzliche Voraussetzung im
Beitrittsprozess vorgegeben. Unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Stadien in denen sich diese Staaten im
EU-Beitrittsprozess befinden (Kroatien ist seit 2013 Mitglied
der EU, Serbien befindet sich als Beitrittskandidat
in den Beitrittsverhandlungen und für Mazedonien hat
die Kommission den Beginn der Beitrittsverhandlungen
empfohlen) und der Tatsache, dass sich die verbliebenen
Verfahren vor dem ICTY in den abschließenden Stadien
befinden, ist es das allgemeine Anliegen dieses Aufsatzes,
die Auswirkungen der genannten Kooperation auf
die Transformation dieser Staaten in Rechtsstaaten als
essentielle Voraussetzung der europäischen Integration
zu untersuchen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die maßgeblichen
Gesetze in den Staaten: das Gesetz über die
Kooperation zwischen der ehemaligen FR Jugoslawien und
dem ICTY (in Serbien), das Verfassungsgesetz über die
Kooperation zwischen Kroatien und dem ICTY und das
Gesetz über die Kooperation zwischen Mazedonien und
dem ICTY. Zusätzlicher Gegenstand sind die Reaktionen
des Verfassungsgerichts der FR Jugoslawien im Fall der
Auslieferung des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten
Milošević an das ICTY, das Verhältnis zwischen der EUKommission
und dem Chefankläger des ICTY sowie die
Würdigung der Kooperation durch die EU-Kommission
in den jährlichen Fortschrittsberichten. Als wesentliche Schlussfolgerung des Aufsatzes ergibt
sich, dass die EU in den verschiedenen Phasen des
Integrationsprozesses die Kooperation der betroffenen
Staaten mit dem ICTY aktiv überwacht und durchgängig
bestimmt hat. Die Kommission hat ihre Beurteilungen
der Kooperation durchgehend auf positive Würdigungen
des Chefanklägers gestützt, was die Stellung des ICTY
stärkte und ein wichtiger Anreiz für die Zusammenarbeit
dieser Staaten mit dem Chefankläger war. Letztlich hat
der beharrliche Druck der EU auf diese Staaten, trotz
kurzfristig destabilisierender Effekte, langfristig positive
Auswirkungen auf ihre Transformation zu Rechtsstaaten,
die zur Vergangenheitsbewältigung fähig sind.
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